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Die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wird auf Antrag erteilt.
Ein Antrag darf nur aus den in diesem Gesetz bezeichneten Gründen abgelehnt werden.
Auf Personen, die einen Antrag auf Zulassung zur Rechtsanwaltschaft oder als Berufsausübungsgesellschaft gestellt haben, sind die Absätze 1, 2, 4 und 5…
die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft oder als Berufsausübungsgesellschaft oder die Rücknahme oder den Widerruf einer solchen Zulassung,
Ein Antrag darf nur aus den in diesem Gesetz bezeichneten Gründen abgelehnt werden.
Für die Zulassung gilt § 166 Abs. 3 entsprechend.
Der Antrag auf Zulassung muss folgende Angaben enthalten: Die zuständige Rechtsanwaltskammer kann zur Prüfung der Voraussetzungen des § 59f Absatz 2 die Vorlage…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.