Gesetze
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Die Rechtsanwaltskammer hat einen Vorstand.
Der Vorstand besteht aus sieben Mitgliedern. Die Kammerversammlung kann eine höhere Zahl festsetzen.
Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung.
Der Vorstand kann die Zahl der Mitglieder des Präsidiums erhöhen.
Die Bundesrechtsanwaltskammer hat ein Präsidium.
Mitglieder von Geschäftsführungs- und Aufsichtsorganen von Berufsausübungsgesellschaften nach Nummer 2, die nicht schon
Das Nähere regelt die Geschäftsordnung des Vorstandes.
Das Nähere bestimmt die Geschäftsordnung der Kammer.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.
Diese Vorschrift verdrängt keine Norm, tritt hinter einer zurück und gilt ausdrücklich neben keiner.
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