§ 3 BrennMstrPrV
Gliederung der Meisterprüfung
(1)
Die Meisterprüfung beinhaltet die Prüfungsteile
1.
Brennereitechnologie, Betriebs- und Verfahrenstechnik, Vermarktung,
2.
Betriebs- und Unternehmensführung,
3.
Berufsausbildung und Mitarbeiterführung.
(2)
Die Meisterprüfung ist nach den §§ 4 bis 6 durchzuführen.