Art. 4 Abs. 7 SN-5343Abkommen über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik und über die Akkreditierungsstelle der Länder für Meß- und Prüfstellen zum Vollzug des Gefahrstoffrechts
Jedes Land hat eine Stimme. Der Beirat ist beschlussfähig, wenn in der Sitzung mindestens die Hälfte der Länder durch ein ordentliches Mitglied oder die…
§ 28 Abs. 3 BRGO 2025Beschlussfähigkeit
Bei der Beschlussfassung des Bundesrates gemäß Artikel 37, Artikel 84 Absatz 3 und 4 und Artikel 91 Absatz 2 des Grundgesetzes ist das betroffene Land…
§ 9 Abs. 3 BEGTPGGesetz über die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Der Länderausschuss ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist. Die Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Bei…
Art. 4 Abs. 7 MeßAkkrStAbk SLAbkommen über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik Vom 16. Dezember 1993
1Jedes Land hat eine Stimme. 2Der Beirat ist beschlussfähig, wenn in der Sitzung mindestens die Hälfte der Länder durch ein ordentliches Mitglied oder die…
Art. 8 Abs. 1 eGBRStVtr SNeGBR-Staatsvertrag
¹Jedes Mitglied des Länderbeirats hat eine Stimme. ²Der Länderbeirat ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist. ³Er fasst…