§ 38 Abs. 1 BRGO 2025Einberufung, Leitung, Tagesordnung
Die oder der Vorsitzende beruft den Ausschuss ein. Sie oder er hat ihn unverzüglich einzuberufen, wenn mindestens zwei Länder es verlangen. Die oder der…
Art. 5 Abs. 1 32009D0412BESCHLUSS EUPOL COPPS/1/2009 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 27. Mai 2009 zur Einsetzung des Ausschusses der beitragenden Länder für die Polizeimission der Europäischen Union für die Palästinensischen Gebiete (EUPOL COPPS) (2009/412/GASP)
Der Ausschuss wird regelmäßig vom Vorsitzenden einberufen. Wenn die Umstände es erfordern, können auf Initiative des Vorsitzenden oder auf Antrag eines…
Art. 5 Abs. 1 32005D0230BESCHLUSS PROXIMA/3/2005 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 4. März 2005 zur Einsetzung des Ausschusses der beitragenden Länder für die Polizeimission der Europäischen Union (EUPOL Proxima) in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien (2005/230/EG)
Der Ausschuss wird regelmäßig vom Vorsitzenden einberufen. Wenn die Umstände es erfordern, können auf Initiative des Vorsitzenden oder auf Antrag eines…
Art. 5 Abs. 1 32008D0356BESCHLUSS EULEX/2/2008 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 22. April 2008 zur Einsetzung des Ausschusses der beitragenden Länder für die Rechtsstaatlichkeitsmission der Europäischen Union in Kosovo (EULEX KOSOVO) (2008/356/GASP)
Der Ausschuss wird regelmäßig vom Vorsitzenden einberufen. Wenn die Umstände es erfordern, können auf Initiative des Vorsitzenden oder auf Antrag eines…
Art. 5 Abs. 1 32005D0860BESCHLUSS ACEH/1/2005 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 15. November 2005 zur Einsetzung des Ausschusses der beitragenden Länder für die Beobachtermission der Europäischen Union in Aceh (Indonesien) („Aceh-Beobachtermission“ — AMM) (2005/860/EG)
Der Ausschuss wird regelmäßig vom Vorsitzenden einberufen. Wenn die Umstände es erfordern, können auf Initiative des Vorsitzenden oder auf Antrag eines…