§ 173 Abs. 2 GVGGerichtsverfassungsgesetz
Durch einen besonderen Beschluß des Gerichts kann unter den Voraussetzungen der §§ 171b und 172 auch für die Verkündung der Entscheidungsgründe oder eines…
§ 44 Abs. 3 BRGO 2025Sitzungsniederschrift
Der Wortlaut der von einem Ausschuss gefassten Beschlüsse und die dazu formulierten Begründungen können der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, soweit der…
§ 174 Abs. 1 GVGGerichtsverfassungsgesetz
Über die Ausschließung der Öffentlichkeit ist in nicht öffentlicher Sitzung zu verhandeln, wenn ein Beteiligter es beantragt oder das Gericht es für angemessen…
Art. 77 Abs. 3 31994R2100Die mündliche Verhandlung vor der Beschwerdekammer einschließlich der Verkündung der Entscheidung ist öffentlich, sofern die Beschwerdekammer nicht in Fällen…
Art. 21 Abs. 5 32008R0771VERORDNUNG (EG) Nr. 771/2008 DER KOMMISSION vom 1. August 2008 zur Festlegung der Vorschriften für die Organisation und die Verfahren der Widerspruchskammer der Europäischen Chemikalienagentur (Text von Bedeutung für den EWR)
Endgültige Entscheidungen der Widerspruchskammer werden in geeigneter Form vollständig veröffentlicht, sofern der Vorsitzende auf begründeten Antrag eines…