§ 138 BBGBundesbeamtengesetz
Beschränkungen, Anordnungen und Verpflichtungen nach den §§ 139 bis 142 sind nur nach Maßgabe des Artikels 80a des Grundgesetzes zulässig. Sie sind auf Personen…
§ 55 BeamtStGGesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern
Beschränkungen, Anordnungen und Verpflichtungen nach den §§ 56 bis 59 sind nur nach Maßgabe des Artikels 80a des Grundgesetzes zulässig. Sie sind auf Personen…
§ 20 Abs. 2 BtMGGesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln
Die Rechtsverordnung nach Absatz 1 darf nur nach Maßgabe des Artikels 80a Abs. 1 des Grundgesetzes angewandt werden.
Art 80a Abs. 1 GGGrundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Ist in diesem Grundgesetz oder in einem Bundesgesetz über die Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung bestimmt, daß Rechtsvorschriften nur…
§ 79 ZDGGesetz über den Zivildienst der Kriegsdienstverweigerer
Im Spannungs- oder Verteidigungsfall gelten die folgenden besonderen Vorschriften: