§ 9 BTHausO 2025Hausordnung des Deutschen Bundestages
Für die Benutzung der Bibliothek, der Archive und anderer Sondereinrichtungen sind die entsprechenden Benutzungsordnungen maßgebend.
§ 1 BRSekrHausOGeltungsbereich
Diese Anordnung gilt für alle Gebäude, Gebäudeteile und Grundstücke, die dem Bundesrat zur Wahrnehmung seiner verfassungsmäßigen Aufgaben dienen.
§ 6 Abs. 2 ArchivNGO NRWVerordnung über die Nutzung und die Gebührenerhebung des Landesarchivs Nordrhein-Westfalen
Die Hand- und die Dienstbibliothek des Landesarchivs können nur innerhalb des Lesesaals genutzt werden, wobei Einzelheiten der Nutzung der Dienstbibliothek vom…
§ 6 BArchBVVerordnung über die Benutzung von Archivgut beim Bundesarchiv
Eine der in § 2 Abs. 1 Satz 1 des Bundesarchivgesetzes oder der in § 1 Abs. 2 und § 2 des Gesetzes über die zentrale Archivierung der Unterlagen aus dem Bereich…