§ 15 Abs. 3 BrucelloseVIst der Ausbruch der Brucellose oder der Verdacht auf Brucellose bei anderen als den in § 1 Nummer 1 bezeichneten Haustieren festgestellt, so kann die…
§ 3 Nr. 1 MilzbRbVVerordnung zum Schutz gegen den Milzbrand und den Rauschbrand
Der Besitzer muß Pferde, Rinder, Schafe, Ziegen und Schweine sowie anderes für die Seuche empfängliches Vieh in ihren Ställen oder an ihren sonstigen Standorten…
§ 5 Abs. 1 Nr. 1 BHV1VVerordnung zum Schutz der Rinder vor einer Infektion mit dem Bovinen Herpesvirus Typ 1
Der Tierhalter hat alle Rinder in ihren Ställen oder an ihren sonstigen Standorten abzusondern.
§ 6 Abs. 1 Nr. 1 BHV1VVerordnung zum Schutz der Rinder vor einer Infektion mit dem Bovinen Herpesvirus Typ 1
Der Tierhalter hat alle Rinder in Ställen oder an sonstigen Standorten abzusondern.
§ 17 Abs. 3 Nr. 1 BrucelloseVdie seuchenverdächtigen Rinder, Schweine, Schafe oder Ziegen aus dem betroffenen Bestand entfernt worden sind und