Bundesgesetz zur Einführung des Bundesgesetzes zur Regelung der rückerstattungsrechtlichen Geldverbindlichkeiten des Deutschen Reichs und gleichgestellter Rechtsträger (Bundesrückerstattungsgesetz - BRüG) im Saarland
Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
Eingangsformel BRüG-Saar
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