§ 4 Abs. 1 SchBrÜbkGGesetz betreffend das Internationale Übereinkommen über die Gewährung einer Entschädigung für Arbeitslosigkeit infolge von Schiffbruch
Dieses Gesetz tritt mit dem auf die Verkündung folgenden Tage in Kraft.
§ 24 Abs. 1 BRHGGesetz über den Bundesrechnungshof
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
§ 35 SchBerGGesetz über die Beschränkung von Grundeigentum für die militärische Verteidigung
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
§ 36 VerkSiGGesetz zur Sicherstellung des Verkehrs
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
§ 12 VerkPBGGesetz zur Beschleunigung der Planungen für Verkehrswege in den neuen Ländern sowie im Land Berlin
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.