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Im Prüfungsbereich „Verfahrensgrundlagen und Verfahrensarten“ hat die zu prüfende Person nachzuweisen, dass sie in der Lage ist, in allen einschlägigen Verfahrensarten Aufgaben umzusetzen, die Befugnisse von Beteiligten zu identifizieren sowie Forderungen anzumelden und nachzuverfolgen. Es wird aus folgenden Qualifikationsinhalten geprüft:
Aufbereiten und Priorisieren von Unterlagen zur Einordnung eines Verteilungsvorschlags,
Einordnen der verschiedenen Stadien eines Entschuldungs- und Insolvenzverfahrens, der verschiedenen Verfahrensarten und der unterschiedlichen Befugnisse der Beteiligten,
Unterstützen von Schuldnerinnen und Schuldnern bei der Wahl der Verfahrensart sowie beim Vorbereiten von Antragsunterlagen hierzu sowie
Unterstützen von Gläubigerinnen und Gläubigern bei der Prüfung von Handlungsoptionen vor Antragstellung im Insolvenzverfahren sowie beim Einordnen der Auswirkungen laufender Insolvenzverfahren.
Grundzüge des Insolvenzrechts;
Diese Verordnung gilt für öffentliche Gesamtverfahren einschließlich vorläufiger Verfahren, die auf der Grundlage gesetzlicher Regelungen zur Insolvenz…
Führen der Kommunikation mit allen Beteiligten eines Insolvenzverfahrens, Organisieren des Büroablaufs unter Nutzung des Gläubigerinformationssystems, Führen…
Grundzüge des Verfahrens- und Insolvenzrechts.
Im Prüfungsbereich „Massegenerierung und insolvenzrechtliche Gestaltungen“ hat die zu prüfende Person nachzuweisen, dass sie in der Lage ist,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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