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Im Prüfungsbereich „Massegenerierung und insolvenzrechtliche Gestaltungen“ hat die zu prüfende Person nachzuweisen, dass sie in der Lage ist, Verwertungshandlungen vorzubereiten, Wahlrechte auszuüben und Anfechtungssachverhalte sowie die Interessen der verschiedenen Beteiligten an der Gestaltung und Sicherung der Insolvenzmasse rechtlich zu beurteilen. Es wird aus folgenden Qualifikationsinhalten geprüft:
Einordnen von Sachverhalten mit insolvenzrechtlichem Bezug, insbesondere in den Bereichen des bürgerlichen Rechts, des Gesellschafts-, des Arbeits- und des Steuerrechts,
unterschriftsreifes Vorbereiten von Verwertungs- und Verwaltungshandlungen, insbesondere von Kündigungen, Verträgen und Forderungseinzügen,
Erkennen und Erläutern der Auswirkungen von Erfüllungs- und Nichterfüllungserklärungen einschließlich der Freigabe und des Einleitens notwendiger Maßnahmen,
unterschriftsreifes Vorbereiten von Maßnahmen der Insolvenzverwaltung im Zwangsvollstreckungsrecht,
Erstellen von Abrechnungen für Aus- und Absonderungsberechtigte sowie
Ermitteln von Anfechtungssachverhalten und unterschriftsreifes Vorbereiten von entsprechenden Schriftsätzen sowie Unterstützen von Beteiligten bei der Abwehr oder Einschränkung von Anfechtungsansprüchen und der Durchsetzung von Aus- und Absonderungsrechten.
Insolvenzrecht,
Insolvenzrecht,
Die Befriedigung der absonderungsberechtigten Gläubiger und der Insolvenzgläubiger, die Verwertung der Insolvenzmasse und deren Verteilung an die Beteiligten…
Der Verwalter hat für seine Tätigkeit nach der Anzeige der Masseunzulänglichkeit gesondert Rechnung zu legen.
Grundzüge des Insolvenzrechts;
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.