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Im Prüfungsbereich „Fachliche Sachbearbeitung“ hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
Anträge von Verfahrensbeteiligten rechtlich einzuordnen,
materiellrechtliche und verfahrensrechtliche Regelungen anzuwenden,
Kosten, Vergütungen und Entschädigungen darzustellen, zu erläutern und zu berechnen sowie
Bekanntmachungen zu veranlassen.
Der Prüfling hat die Aufgaben schriftlich zu bearbeiten. Die Aufgaben müssen praxisbezogen sein.
Die Prüfungszeit beträgt 120 Minuten.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.