§ 5 Abs. 4 SächsStatGSächsisches Statistikgesetz
Der Statistische Beirat gibt sich eine Geschäftsordnung.
§ 2 Abs. 1 StatBeiratVO SNVerordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Regelung der Aufgaben und der Zusammensetzung des Statistischen Beirates beim Statistischen Landesamt
Der Statistische Beirat besteht aus: a) dem Präsidenten des Statistischen Landesamtes, einem Vertreter des Staatsministeriums des Innern und einem Vertreter der…
§ 1 StatBeiratVO SNVerordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Regelung der Aufgaben und der Zusammensetzung des Statistischen Beirates beim Statistischen Landesamt
Zu den Grundsatzfragen der Beratung des Statistischen Landesamtes gemäß § 5 Abs. 2 Satz 2 SächsStatG gehören insbesondere Fragen
§ 3 Abs. 1 Nr. 16 BStatGAufgaben des Statistischen Bundesamtes
die Bundesbehörden bei der Vergabe von Forschungsaufträgen bezüglich der Gewinnung und Bereitstellung statistischer Daten zu beraten sowie im Auftrag der…
Art. 1 32008D0235BESCHLUSS Nr. 235/2008/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11. März 2008 zur Einsetzung eines Europäischen Beratungsgremiums für die Statistische Governance (Text von Bedeutung für den EWR)
Es wird das „Europäische Beratungsgremium für die Statistische Governance“ (nachstehend „Beratungsgremium“ genannt) eingesetzt. Zweck des Beratungsgremiums ist…