Erwägungsgrund 1 32008D0235
Angesichts der Notwendigkeit, europaweite Standards für die Unabhängigkeit, Integrität und Rechenschaftspflicht der statistischen Stellen der Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft aufzustellen, hat der mit dem Beschluss 89/382/EWG, Euratom des Rates eingesetzte Ausschuss für das Statistische Programm in seiner Sitzung vom 24. Februar 2005 einstimmig den Verhaltenskodex für europäische Statistiken (nachstehend „Verhaltenskodex“ genannt) gebilligt, der in der Empfehlung der Kommission vom 25. Mai 2005 zur Unabhängigkeit, Integrität und Rechenschaftspflicht der statistischen Stellen der Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft enthalten ist.