Verordnung zur Bestimmung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung, der Beitragszahlung des Bundes für Kindererziehungszeiten und weiterer Rechengrößen der Sozialversicherung für 2001
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2001 in Kraft.
§ 6 BSV 2001
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