§ 30 Abs. 1 Nr. – BRGO 2025Geschäftsordnung des Bundesrates
wegen eines vom Bundestag beschlossenen Gesetzes die Einberufung des Vermittlungsausschusses zu verlangen (Artikel 77 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes) oder
§ 75 Abs. 1 Nr. b) BTGO 2025Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages
Beschlussempfehlungen des Ausschusses nach Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuss),
§ 89 BTGO 2025Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages
Auf Antrag einer Fraktion oder von fünf vom Hundert der Mitglieder des Bundestages kann der Bundestag beschließen, zu Gesetzen, die der Zustimmung des…
§ 90 Abs. 1 BTGO 2025Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages
Sieht der Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses eine Änderung des vom Bundestag beschlossenen Gesetzes vor, gilt für die Behandlung des…
Art 77 Abs. 2a GGGrundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Soweit zu einem Gesetz die Zustimmung des Bundesrates erforderlich ist, hat der Bundesrat, wenn ein Verlangen nach Absatz 2 Satz 1 nicht gestellt oder das…