§ 22f BRGO 2025Geschäftsordnung des Bundesrates
Gegen den Sachruf nach § 22b, den Ordnungsruf nach § 22c sowie den Sitzungsausschluss nach § 22e kann das betroffene Mitglied des Bundesrates binnen drei…
§ 39 BTGO 2025Einspruch gegen Ordnungsmaßnahmen
Gegen den Ordnungsruf (§ 36), das Ordnungsgeld (§ 37) und den Sitzungsausschluss (§ 38) kann das betroffene Mitglied des Bundestages bis zum Beginn der nächsten…
§ 17 Abs. 2 GemAusGOGeschäftsordnung für den Gemeinsamen Ausschuß
Über Einsprüche gegen das Protokoll entscheidet der Gemeinsame Ausschuß.
§ 34 Abs. 3 BRGO 2025Geschäftsordnung des Bundesrates
Der Bericht gilt als genehmigt, wenn nicht innerhalb von zwei Wochen nach seiner Ausgabe Einspruch bei der Präsidentin oder dem Präsidenten eingelegt wird. Gibt…
§ 51 Abs. 5 GO NRWGemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
Das betroffene Ratsmitglied kann gegen Maßnahmen zur Herstellung der Ordnung bis zum Beginn der nächsten Ratssitzung schriftlich Einspruch bei der…