Art. 16 Abs. 4 32024D3080BESCHLUSS (EU) 2024/3080 DER KOMMISSION vom 4. Dezember 2024 zur Festlegung der Geschäftsordnung der Kommission und zur Änderung des Beschlusses K(2000) 3614
Der Protokollentwurf (gewöhnliche Protokolle und Sonderprotokolle) wird der Kommission in einer späteren Sitzung zur Genehmigung vorgelegt. Das genehmigte…
§ 17 Abs. 1 GemAusGOGeschäftsordnung für den Gemeinsamen Ausschuß
Über jede Sitzung des Gemeinsamen Ausschusses wird ein Protokoll angefertigt, das mindestens die Anträge und die Beschlüsse enthalten und den wesentlichen…
Art. 1 Abs. 5 32004D0002Die Sitzungsprotokolle des EZB-Rates werden bei der nächsten Sitzung (oder erforderlichenfalls früher im schriftlichen Verfahren) von den Mitgliedern des…
Art. 10 Abs. 3 32022D1994Der Protokollentwurf wird dem Unterausschuss zur Genehmigung vorgelegt. Er ist binnen 28 Kalendertagen nach der betreffenden Unterausschusssitzung anzunehmen.…
Art. 1 Abs. 1 32006D0683Über jede Tagung wird ein Protokoll angefertigt; dieses wird, nachdem es gebilligt ist, vom Generalsekretär/Hohen Vertreter für die Gemeinsame Außen- und…