§ 5 Abs. 2 GGArt115dGOGeschäftsordnung für das Verfahren nach Artikel 115 d des Grundgesetzes
Über einen Antrag auf Vertagung oder Schluß der Beratung, der von 30 anwesenden Abgeordneten gestellt wird, darf nur abgestimmt werden, wenn ihm der Bundesrat…
§ 29 Abs. 3 BRGO 2025Geschäftsordnung des Bundesrates
Die Präsidentin oder der Präsident kann die Abstimmung über einen Gegenstand der Tagesordnung oder dazu vorliegende Anträge bis spätestens zum Schluss der…
§ 46 Abs. 1 LTGO SL 2023Bekanntmachung der Neufassung der Geschäftsordnung des Landtages des Saarlandes Vom 15. März 2023
Der Landtag kann die Aussprache vertagen oder schließen. Der Antrag auf Vertagung oder Schluss der Aussprache muss von einer Fraktion oder mindestens fünf…
§ 4f Abs. 3 BSchuWGGesetz zur Regelung des Schuldenwesens des Bundes
Der Vorsitzende kann eine Gläubigerversammlung vertagen, wenn sie innerhalb von 30 Minuten nach Sitzungsbeginn nicht beschlussfähig ist. Die vertagte…
§ 60 Abs. 3 BTGO 2025Einberufung der Ausschusssitzungen
Zur Einberufung einer dringlichen Sitzung außerhalb des Zeitplans oder einer Sitzung außerhalb des ständigen Sitzungsortes des Bundestages ist der Vorsitzende…