§ 5 Abs. 1 GGArt115dGOGeschäftsordnung für das Verfahren nach Artikel 115 d des Grundgesetzes
Ist die Rednerliste erschöpft und meldet sich niemand mehr zu Wort, so erklärt der Präsident des Bundestages die Beratung für geschlossen.
§ 46 Abs. 1 LTGO SL 2023Bekanntmachung der Neufassung der Geschäftsordnung des Landtages des Saarlandes Vom 15. März 2023
Der Landtag kann die Aussprache vertagen oder schließen. Der Antrag auf Vertagung oder Schluss der Aussprache muss von einer Fraktion oder mindestens fünf…
§ 71 Abs. 3 BTGO 2025Antragstellung im Ausschuss, Schluss der Aussprache
Ein Antrag auf Schluss der Aussprache darf frühestens zur Abstimmung gestellt werden, wenn jede Fraktion Gelegenheit hatte, zur Sache zu sprechen, und wenn von…
§ 27 Abs. 3 LTGO SL 2023Bekanntmachung der Neufassung der Geschäftsordnung des Landtages des Saarlandes Vom 15. März 2023
Vor Erledigung der Tagesordnung kann die Sitzung nur durch einen Beschluss des Landtages auf Vorschlag einer Fraktion oder auf Antrag von mindestens fünf…
§ 28 Abs. 2 LTGO SL 2023Bekanntmachung der Neufassung der Geschäftsordnung des Landtages des Saarlandes Vom 15. März 2023
Im Erweiterten Präsidium wird zur Vorbereitung der Beratungen vereinbart, zu welchen Tagesordnungspunkten auf eine Aussprache verzichtet werden soll. Sofern…