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Der Präsident bestimmt die Reihenfolge der Redner. Dabei sollen ihn die Sorge für sachgemäße Erledigung und zweckmäßige Gestaltung der Beratung, die Rücksicht auf die verschiedenen Parteirichtungen, auf Rede und Gegenrede und auf die Stärke der Fraktionen leiten; insbesondere sollen vor einer Rede eines weiteren Mitgliedes einer Fraktion zunächst alle anderen Fraktionen das Wort erhalten haben und nach der Rede eines Mitgliedes oder Beauftragten der Bundesregierung eine abweichende Meinung zu Wort kommen.
Bei einer Aussprache zu einer Vorlage in erster Beratung soll der erste Redner der einbringenden Fraktion oder fünf vom Hundert der Mitglieder des Bundestages angehören. Entsprechendes gilt für Vorlagen der Bundesregierung und des Bundesrates. Bei der Beratung von Beschlussempfehlungen der Ausschüsse soll der erste Redner kein Mitglied oder Beauftragter der Bundesregierung sein.
Die Präsidentin oder der Präsident bestimmt die Redereihenfolge. Maßgebend für die Reihenfolge sind die sachgemäße Erledigung und die zweckmäßige Gestaltung der…
Über die Rednerreihenfolge entscheidet die sitzungsleitende Präsidentin oder der sitzungsleitende Präsident nach den Kriterien des § 39 der Geschäftsordnung…
Der Landtag gibt sich eine Redezeitordnung unter Berücksichtigung der Stärke der Fraktionen. Bringt eine Fraktion Gesetzesvorlagen oder Initiativanträge ein,…
Bei den Beratungen trägt jedes Mitglied seine Auffassung vor und begründet sie. Die Auffassung des Berichterstatters wird zuerst gehört, die des Vorsitzenden…
In der ersten Beratung findet eine allgemeine Aussprache nur statt, wenn es vom Ältestenrat empfohlen, bis zum Aufruf des betreffenden Punktes der Tagesordnung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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