§ 18 Abs. 1 GemAusGOGeschäftsordnung für den Gemeinsamen Ausschuß
Im übrigen finden auf das Verfahren des Ausschusses die Vorschriften der Geschäftsordnung des Bundestages über das Verfahren im Bundestag entsprechende…
Erwägungsgrund 6 32018D1062BESCHLUSS (EU) 2018/1062 DES RATES vom 16. Juli 2018 über den im Namen der Europäischen Union im Gemischten CETA-Ausschuss, der mit dem umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits eingerichtet wurde, im Hinblick auf die Annahme der Geschäftsordnung des Gemischten CETA-Ausschusses und der Sonderausschüsse zu vertretenden Standpunkt
Diese Geschäftsordnung gilt sinngemäß auch für die Sonderausschüsse, sofern vom jeweiligen Sonderausschuss nach Artikel 26.2 Absatz 4 nichts anderes bestimmt…
§ 6 GGArt115dGOGeschäftsordnung für das Verfahren nach Artikel 115 d des Grundgesetzes
Im übrigen findet auf das Verfahren die Geschäftsordnung des Bundestages entsprechende Anwendung. Für die Abstimmungen der Mitglieder des Bundesrates und für…
§ 26 LTGO SL 2023Bekanntmachung der Neufassung der Geschäftsordnung des Landtages des Saarlandes Vom 15. März 2023
Für die Arbeit der Ausschüsse finden im Übrigen die allgemeinen Bestimmungen dieser Geschäftsordnung sinngemäß Anwendung. IV. Abschnitt Sitzungen des Landtages
§ 12 Abs. 4 GO-MEDASGeschäftsordnung des Ausschusses für medizinische Ausstattung in der Seeschifffahrt
Soweit nicht anders geregelt, sind die für den Ausschuss geltenden Vorschriften für die Unterausschüsse entsprechend anzuwenden.