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Diese Geschäftsordnung gilt sinngemäß auch für die Sonderausschüsse, sofern vom jeweiligen Sonderausschuss nach Artikel 26.2 Absatz 4 nichts anderes bestimmt wurde.
Soweit die Verfahrensregeln für die Ausschüsse nichts anderes bestimmen, gelten für Ausschüsse und Enquete-Kommissionen die übrigen Bestimmungen der…
Soweit das Grundgesetz oder Bundesgesetze die Einsetzung von Ausschüssen vorschreiben oder zulassen, richten sich die Einsetzung und das Verfahren nach den…
Nach Artikel 26.2 Absatz 4 des Abkommens geben sich die Sonderausschüsse eine Geschäftsordnung und ändern sie, sofern sie dies für angezeigt halten —
Nach Artikel 26.2 Absatz 4 des Abkommens haben sich die Sonderausschüsse eine Geschäftsordnung zu geben und sie zu ändern, sofern sie dies für angezeigt halten.
Für die Arbeit der Ausschüsse finden im Übrigen die allgemeinen Bestimmungen dieser Geschäftsordnung sinngemäß Anwendung. IV. Abschnitt Sitzungen des Landtages
Soweit dieser Artikel keine einschlägigen Bestimmungen enthält, gilt die Geschäftsordnung des Rates, es sei denn, daß der Ausschuß etwas anderes beschließt.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.