§ 16 EUTBVVerordnung zur Weiterführung der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.
§ 3 DBBATZVVerordnung über die Bewilligung von Altersteilzeit und die Gewährung eines Altersteilzeitzuschlags für die Beamtinnen und Beamten der Deutschen Bank AG
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2021 in Kraft.