StBPPV — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 24 StBPPVInkrafttretenVerordnung über die Steuerberaterplattform und die besonderen elektronischen Steuerberaterpostfächer · Abschnitt 3Schlussformel Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.Schlussformel