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Im Prüfungsbereich Produktionsauftrag soll der Prüfling nachweisen, dass er in der Lage ist,
Arbeitsabläufe vorzubereiten,
Arbeitsaufgaben unter Anwendung betriebsspezifischer Software zu lösen,
Bürsten manuell durch Portionieren, Abwiegen, Einziehen, Ausputzen und Beschneiden herzustellen,
Pinsel manuell durch Portionieren, Abwiegen, Wegbinden, Formen, Einlagen-Einsetzen, Kitten, Ausputzen, Beschneiden und Stiele-Aufsetzen herzustellen,
Pinsel maschinell durch Abteilen, Einlagen-Einsetzen, Auf-Länge-Ziehen, Kitten sowie durch Aufsetzen und Aufpressen von Deckeln und Stielen herzustellen,
Bestückungsmaterialien auszuwählen und Mischungen zusammenzustellen,
Fertigungsabläufe zu steuern und zu kontrollieren,
Geräte und Maschinen zu kontrollieren, zu warten und instand zu halten,
den Zusammenhang zwischen dem Einsatz unterschiedlicher Werk- und Hilfsstoffe und den Produktionstechniken zu berücksichtigen,
Endkontrollen durchzuführen,
Störungen festzustellen und Maßnahmen zur Behebung zu ergreifen,
Arbeitszusammenhänge zu erkennen und die Qualität der Arbeitsergebnisse zu kontrollieren,
Maßnahmen zur Qualitätssicherung zu ergreifen und die Vorgehensweise zu begründen sowie
fachliche Hintergründe aufzuzeigen und die Vorgehensweise bei der Durchführung der Arbeitsaufgabe zu begründen.
Für den Nachweis nach Absatz 1 sind die folgenden Tätigkeiten zugrunde zu legen:
Der Prüfling soll zwei Arbeitsaufgaben durchführen. Nach der Durchführung wird mit ihm zu jeder der beiden Arbeitsaufgaben ein auftragsbezogenes Fachgespräch geführt.
Die Prüfungszeit beträgt insgesamt acht Stunden. Die beiden auftragsbezogenen Fachgespräche dauern zusammen höchstens 20 Minuten.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.