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Im Handlungsfeld „Produkte eines Bürsten- und Pinselmacher-Betriebs herstellen, kontrollieren und übergeben“ hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist, Produkte eines Bürsten- und Pinselmacher-Betriebs erfolgs-, kunden- und qualitätsorientiert, auch unter Anwendung von Informations- und Kommunikationstechnologien, herzustellen, zu kontrollieren und zu übergeben. Dabei hat er wirtschaftliche, verwendungszweckbezogene, gestalterische, materialbezogene und rechtliche Gesichtspunkte sowie Gesichtspunkte der Nachhaltigkeit und die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu berücksichtigen. Bei der jeweiligen Aufgabenstellung sollen mehrere der in Absatz 2 genannten Qualifikationen verknüpft werden.
Das Handlungsfeld „Produkte eines Bürsten- und Pinselmacher-Betriebs herstellen, kontrollieren und übergeben“ besteht aus folgenden Qualifikationen:
Produktherstellung vorbereiten, hierzu zählen insbesondere:
Methoden der Arbeitsplanung und -organisation erläutern, auswählen und Auswahl begründen sowie dabei unter Berücksichtigung einzusetzender Herstellungsverfahren, der betrieblichen Kapazitäten und der Auftragslage den Einsatz von Personal, Material, Maschinen und Werkzeugen planen,
mögliche Störungen im Herstellungsprozess, auch in der Zusammenarbeit mit anderen Arbeitsbereichen innerhalb des Betriebs und Gewerben, vorhersehen und Auswirkungen bewerten sowie Lösungen entwickeln,
technische Arbeitspläne, Fertigungsskizzen, Zeichnungen, Montageanweisungen und Prüfpläne erarbeiten, bewerten und korrigieren,
Bürsten und Pinsel herstellen, hierzu zählen insbesondere
berufsbezogene Rechtsvorschriften und technische Normen sowie allgemein anerkannte Regeln der Technik anwenden,
Maßnahmen zur Gefahrenvermeidung und -beseitigung erläutern sowie Folgen ableiten,
Störungen, Fehler und Mängel in der Herstellung der Bürsten sowie Pinsel erläutern und Maßnahmen zur Beseitigung ableiten,
Vorgehensweise zur Herstellung von Produkten unter Berücksichtigung von Herstellungsverfahren, insbesondere auch automatisierten und additiven Verfahren, erläutern und begründen sowie
Erfahrungen und Erkenntnisse aus dem Herstellungsprozess bewerten und dokumentieren sowie Schlussfolgerungen für die Weiterentwicklung des Herstellungsprozesses ableiten und
Produkte während des gesamten Produktionsprozesses fortlaufend kontrollieren, nach Fertigstellung übergeben und abrechnen, hierzu zählen insbesondere:
Kriterien zur Feststellung der Qualität der hergestellten Produkte erläutern,
Produkte kennzeichnen,
Prüfergebnisse dokumentieren und bewerten,
Vorgehensweise bei Übergabe der Produkte und Information der Kunden über Handhabung, Pflege und Wartung erläutern,
Produkte gegenüber dem Kunden abrechnen,
Möglichkeiten des Aufbaus und Erhalt von Kundenzufriedenheit und Kundenbindung erläutern und beurteilen sowie
Serviceleistungen als Instrumente zur Kundenzufriedenheit und Kundenbindung erläutern und bewerten.
Prüfpläne für Herstellungsprozesse oder Produkte erarbeiten sowie
Möglichkeiten und Notwendigkeiten des Einsatzes von Materialien, Maschinen, Werkzeugen und Personal, auch unter Berücksichtigung einzusetzender Verfahren der…
einen Bürsten- und Pinselmacher-Betrieb führen und organisieren und dabei technische, kaufmännische und personalwirtschaftliche Entscheidungen treffen und…
Diese Verordnung regelt das Meisterprüfungsberufsbild sowie die in der Prüfung in den Teilen I und II der Meisterprüfung im Bürsten- und Pinselmacher-Gewerbe zu…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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