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Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung im Amtsblatt des Saarlandes in Kraft. Auf den in § 1 dieser Verordnung bezeichneten Flächen tritt gleichzeitig die Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Wellenbachtal“ in der Stadt Wadern, Gemarkung Buweiler, vom 27. Mai 1992 (Amtsbl. S. 614-617) außer Kraft. Anlage zur Verordnung über das Naturschutzgebiet „Wiesenlandschaft bei Buweiler“ (L 6407-304)