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Diese Verordnung tritt am Tag nach Ihrer Verkündung im Amtsblatt des Saarlandes in Kraft. Auf den in § 1 dieser Verordnung bezeichneten Flächen tritt gleichzeitig die Verordnung über Landschaftsschutzgebiete in der Gemeinde Heusweiler vom 10. Juni 1987 (Amtsbl. S. 825) in der derzeit geltenden Fassung außer Kraft. Anlage