III. BVABesZustAnOAnordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen von Beschäftigten des Bundesversicherungsamtes sowie bei Klagen des Dienstherrn in besoldungsrechtlichen Angelegenheiten
Diese Anordnung tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.
III. BMVgBDODAnOAnordnung zur Durchführung der Bundesdisziplinarordnung für den Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung
Diese Anordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
III. BPolRZustAnOAnordnung über die Übertragung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Rechtsverhältnisse der Polizeivollzugsbeamten des Bundes
Die Anordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
II. BVwAÜbZustAnOAnordnung über die Wahrnehmung von Aufgaben durch das Bundesverwaltungsamt bei der Übernahme von Deutschen und Volksdeutschen in das Bundesgebiet
Diese Anordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung im Bundesanzeiger in Kraft.
V. BMinASBDGAnOAnordnung zur Durchführung des Bundesdisziplinargesetzes für den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Diese Anordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Von diesem Zeitpunkt an sind nicht mehr anzuwenden: