V. BMinASBDGAnOAnordnung zur Durchführung des Bundesdisziplinargesetzes für den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Diese Anordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Von diesem Zeitpunkt an sind nicht mehr anzuwenden:
III. BMJErnAnOAnordnung über die Ernennung und Entlassung von Beamten im Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz
Diese Anordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
II. BBiG§84AnO 3Anordnung über die Bestimmung der zuständigen Stelle nach § 84 des Berufsbildungsgesetzes
Diese Anordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.
II. BBiG§84AnO 1Anordnung über die Bestimmung der zuständigen Stelle nach § 84 des Berufsbildungsgesetzes
Diese Anordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.
II. BBiG§84AnO 2Anordnung über die Bestimmung der zuständigen Stelle nach § 84 des Berufsbildungsgesetzes
Diese Anordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.