BVerfG, 1 BvR 92/23Nichtannahmebeschluss v. 2025-07-31 · § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG
Nichtannahmebeschluss: Ablehnungsgesuch im Anhörungsrügeverfahren nicht per se unzulässig - zur Gewährleistung des gesetzlichen Richters auch im Anhörungsrügeverfahren - hier: verfassungsrechtliche Bedenken gegen fachgerichtliche Entscheidung - allerdings Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels hinreichender Begründung
BVerfG, 2 BvR 1277/23Nichtannahmebeschluss v. 2025-07-31 · § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG
Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Unzulässigerklärung (§ 1032 Abs 2 ZPO) eines ICSID-Schiedsverfahrens zwischen in einem EU-Mitgliedsstaat ansässigen Investoren und der Bundesrepublik Deutschland (Intra-EU-Investor-Staat-ICSID-Schiedsverfahren) - Unzulässigkeit ua mangels hinreichender Darlegungen zur Ultra-Vires-Kontrolle der EuGH-Rspr in den Sachen Achmea und Komstroy
BVerfG, 1 BvR 398/24Nichtannahmebeschluss v. 2025-07-21 · § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG
Nichtannahmebeschluss: Zur Verhältnismäßigkeit strafprozessualer Ermittlungsmaßnahmen gegen Berufsgeheimnisträger in der räumlichen Sphäre ihrer Berufsausübung - hier: erhebliche Zweifel an Angemessenheit der Durchsuchung der Kanzleiräume eines Rechtsanwalts in einem Ermittlungsverfahren wegen des Vorwurfs des Prozessbetrugs - allerdings Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels Darlegungen zur Rechtswegschöpfung (Erhebung der Anhörungsrüge im Ausgangsverfahren)
BVerfG, 1 BvR 1428/24Nichtannahmebeschluss v. 2025-07-21 · § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG
Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Wohnungsmieters gegen Verurteilung zur Räumung und Herausgabe der Wohnung - eigentumsrechtlicher Schutz des Besitzrechts an der gemieteten Wohnung umfasst auch Recht auf eigenverantwortliche Gestaltung des Wohnens - allerdings hier unzureichende Beschwerdebegründung bei Anhaltspunkten für drohende Substanzverletzung der Wohnung
BVerfG, 2 BvR 350/25Kammerbeschluss ohne Begründung v. 2025-07-18 · § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG
Nichtannahmebeschluss mit Tenorbegründung: Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Mitglieds und Funktionärs der Partei "Der III. Weg" bzgl seiner Nichtzulassung zum juristischen Referendariat - mangelnde Darlegungen zum Rechtsschutzinteresse - zudem teils unzureichende Beschwerdebegründung