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Das Bundesverfassungsgericht entscheidet, soweit nichts anderes bestimmt ist, auf Grund mündlicher Verhandlung, es sei denn, daß alle Beteiligten ausdrücklich auf sie verzichten.
Die Entscheidung auf Grund mündlicher Verhandlung ergeht als Urteil, die Entscheidung ohne mündliche Verhandlung als Beschluß.
Teil- und Zwischenentscheidungen sind zulässig.
Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts ergehen "im Namen des Volkes".
Das Bundesverfassungsgericht entscheidet auf Grund mündlicher Verhandlung.
Der Verfassungsgerichtshof entscheidet, soweit nichts anderes bestimmt ist, auf Grund mündlicher Verhandlung, es sei denn, dass alle Beteiligten ausdrücklich…
Das Bundesverfassungsgericht kann ohne mündliche Verhandlung entscheiden.
Das Bundesverfassungsgericht kann ohne Durchführung einer mündlichen Verhandlung entscheiden.
Der Verfassungsgerichtshof entscheidet auf Grund mündlicher Verhandlung.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.