BVerfG, 1 BvR 3046/11Nichtannahmebeschluss v. 2012-10-01 · § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG
Nichtannahmebeschluss: Verletzung von Grundrechten durch Sanierungsbeitrag gem § 65 VBLSa nicht hinreichend substantiiert dargelegt
BVerfG, 1 BvR 1809/12Nichtannahmebeschluss v. 2012-09-27 · § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG
Nichtannahmebeschluss: Anforderungen an hinreichende Substantiierung einer Rechtssatzverfassungsbeschwerde - hier: Einschränkung der Förderung von Photovoltaikanlagen gem § 66 Abs 18a S 2 EEG 2009 idF vom 17.08.2012 - unzureichende Darlegung des einfachrechtlichen Hintergrundes sowie der eigenen unmittelbaren Betroffenheit - Relevanz der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit eines Vorhabens für Bildung schutzwürdigen Vertrauens
BVerfG, 2 BvR 938/12Stattgebender Kammerbeschluss v. 2012-09-26 · § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 103 Abs 1 GG bei Nichtberücksichtigung von Parteivortrag bzgl wesentlicher Tatsachen - hier: Versteigerung aufgrund Gesamtausgebots ohne entsprechende Verzichtserklärung des Schuldners (§ 63 Abs 4 ZVG) - teilweise Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels hinreichender Bevollmächtigung sowie mangels hinreichender Substantiierung - Gegenstandswertfestsetzung auf 8000 Euro
BVerfG, 2 BvR 2819/11Nichtannahmebeschluss v. 2012-09-25 · § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG
Nichtannahmebeschluss: Zulässigkeitsanforderungen an Verfassungsbeschwerde wegen rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung im Strafprozess - Subsidiaritätsgrundsatz fordert Erhebung der Verfahrensrüge bzgl einer vor Ablauf der Revisionsbegründungsfrist eingetretenen Verfahrensverzögerung - zudem unzureichende Substantiierung der Verfassungsbeschwerde
BVerfG, 1 BvR 1633/09Stattgebender Kammerbeschluss v. 2012-09-20 · § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Zivilprozess - unzureichende Berücksichtigung von Parteivortrag bzgl des Versands und des Zugangs einer E-Mail - teilweise Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels hinreichender Substantiierung - Gegenstandswertfestsetzung auf 8000 Euro