BVerfG, 2 BvR 1064/11Nichtannahmebeschluss v. 2011-10-05 · § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG
Nichtannahmebeschluss: Auferlegung einer Missbrauchsgebühr iHv 1000 Euro zu Lasten des Bevollmächtigten bei wortlautidentischer Wiederholung einer kurz zuvor als unsubstantiiert zurückgewiesenen Grundrechtsrüge
BVerfG, 2 BvC 9/11Beschluss v. 2011-10-04 · § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG
Verwerfung einer Wahlprüfungsbeschwerde: Unstatthaftigkeit, unzureichende Substantiierung sowie mangelnder Beitritt von hundert Wahlberechtigten gem § 48 Abs 1 BVerfGG - Ablehnung von PKH mangels Erfolgsaussichten, Ablehnung der Zulassung eines Beistandes - Auferlegung einer Missbrauchsgebühr iHv 1000 Euro
BVerfG, 2 BvR 86/11Nichtannahmebeschluss v. 2011-09-27 · § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG
Nichtannahmebeschluss: Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Regelungen zur Eigenbeteiligung im Beihilferecht - hier: Eigenbeteiligung gem Art 96 des Bayerischen Beamtengesetzes (juris: BG BY) - keine Verletzung von Art 33 Abs 5 GG - Rüge der Verletzung weiterer Grundrechte (Art 2 Abs 1 GG, Art 14 Abs 1 S 1 GG) unsubstantiiert
BVerfG, 2 BvR 2216/06, 2 BvR 469/07Nichtannahmebeschluss v. 2011-09-26 · § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG
Nichtannahmebeschluss: Bindung der Judikative an Recht und Gesetz sowie Grenzen zulässiger richterlicher Rechtsfindung - Teleologische Reduktion von § 5 Abs 2 HWiG (juris: HTürGG) im Anschluss an „Heininger“-Entscheidung des EuGH sowie BGHZ 150, 248 - hier: keine Verletzung von Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 2 S 2 GG, Art 20 Abs 3 GG - keine Verletzung des Vertrauensschutzgrundsatzes - Rüge einer Verletzung von Art 12, 14 GG unsubstantiiert
BVerfG, 1 BvR 3475/08Nichtannahmebeschluss v. 2011-09-14 · § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG
Nichtannahmebeschluss: Zum Tatbestandsmerkmal des „verfolgungsbedingten Vermögensverlustes“ in § 1 Abs 6 VermG im Zusammenhang mit der Beschlagnahme und Pfändung von Aktien - hier: keine Verletzung des aus Art 3 Abs 1 GG folgenden Willkürverbotes durch Ablehnung eines Vermögensverlustes bei bloßer Beschränkung der Verfügungsbefugnis - Im Übrigen teilweise Unzulässigkeit mangels hinreichender Substantiierung