BVerfG, 2 BvR 1226/09Nichtannahmebeschluss v. 2010-05-20 · § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG
Nichtannahmebeschluss: Fehlende Rechtswegerschöpfung bei unterlassener Erhebung der Anhörungsrüge (hier: § 33a StPO, § 120 Abs 1 StVollzG) im fachgerichtlichen Verfahren - unzureichende Substantiierung mangels Vorlage des vor dem Fachgericht gestellten Antrags auf Eilrechtsschutz - hier zudem: keine Beschwer durch fehlerhafte Rechtsbehelfsbelehrung
BVerfG, 2 BvR 1848/07Nichtannahmebeschluss v. 2010-04-27 · § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG
Nichtannahmebeschluss: Gewährung von rechtlichem Gehör im EPA-Beschwerdeverfahren - Grundrechtsträgerschaft ausländischer juristischer Personen - hier: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde wegen unzureichender Darlegung eines generell und offenkundig unzureichenden Grundrechtsschutzes im Rahmen der Europäischen Patentorganisation
BVerfG, 1 BvR 362/10Nichtannahmebeschluss v. 2010-04-14 · § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG
Nichtannahmebeschluss: Zu den Voraussetzungen der rückwirkenden Bewilligung von Prozesskostenhilfe - hier: Unerreichbarkeit des verfolgten Begehrens bei unzureichendem Vortrag, dass dem Fachgericht ein bewilligungsreifer PKH-Antrag vorlag - fehlende Sachverhaltsdarlegung (§ 73a Abs 1 S 1 GG iVm § 117 Abs 1 S 2 ZPO) im PKH-Antrag
BVerfG, 1 BvR 299/10Nichtannahmebeschluss v. 2010-04-14 · § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG
Nichtannahmebeschluss: Mangelnde Rechtswegerschöpfung bei Erfolglosigkeit eines fachgerichtlichen Rechtsbehelfs aus prozessualen Gründen - hier: nicht fristgerechte Anhörungsrüge gem § 321a ZPO - bewußte Verweigerung der Kenntnisnahme durch Prozessbevollmächtigten steht Kenntnisnahme iSd § 321a Abs 2 S 1 ZPO gleich
BVerfG, 1 BvR 3515/08Stattgebender Kammerbeschluss v. 2010-04-13 · § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verweigerung von Akteneinsicht im finanzgerichtlichen Verfahren (§ 78 FGO) - Zu den Voraussetzungen für die Annahme eines Rügeverzichts bei verweigerter Akteneinsicht - im Übrigen Unzulässigkeit mangels Fristwahrung, hinreichender Substantiierung bzw wegen Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde