BVerfG, 1 BvR 1928/16Nichtannahmebeschluss v. 2018-06-04 · § 92 BVerfGG
Nichtannahmebeschluss: Subsidiaritätsgrundsatz gebietet Erhebung der Untätigkeitsklage gem § 46 FGO, bevor die überlange Dauer eines Steuerfestsetzungsverfahrens mit der Verfassungsbeschwerde gerügt werden kann - hier: unzulässige Rüge der überlangen Dauer eines steuerrechtlichen Verwaltungs- und Gerichtsverfahrens mit der postulierten Folge der Verwirkung von Aussetzungszinsen gem § 237 AO (juris: AO 1977) - Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde sowie unzureichende Substantiierung einer Verletzung von Art 19 Abs 4 GG iVm Art 6 Abs 1 MRK
BVerfG, 1 BvR 1180/18Nichtannahmebeschluss v. 2018-06-01 · § 92 BVerfGG
Nichtannahmebeschluss: Versammlungsrechtliches Redeverbot bzgl einer nicht als Redner benannten Person - Verletzung von Grundrechten (Art 8 Abs 1 GG iVm Art 5 Abs 1 S 1 GG) nicht substantiiert dargelegt
BVerfG, 2 BvR 941/18Ablehnung einstweilige Anordnung v. 2018-05-22 · § 92 BVerfGG
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Zu Vorwirkungen des grund- und menschenrechtlichen Schutzes der Familie (Art 6 Abs 1 GG iVm Art 8 EMRK <juris: MRK>) im Aufenthaltsrecht - Beziehung jedes Elternteils zu seinem Kind grds schutz- und förderungswürdig - hier: Eingriff in Elternrecht eines ausreisepflichtigen Ausländers mangels Anerkennung der Vaterschaft für noch ungeborenes Kind nicht substantiiert dargelegt (§§ 23 Abs 1 S 2, 92 BVerfGG)
BVerfG, 2 BvR 883/18Ablehnung einstweilige Anordnung v. 2018-05-14 · § 92 BVerfGG
Ablehnung des Erlasses einer eA zur Verhinderung einer Abschiebung nach Italien: Unzulässigkeit mangels hinreichender Begründung - keine Vorlagepflicht gem Art 267 AEUV in Eilverfahren - hinreichende fachgerichtliche Abwägung der Zumutbarkeit, das Hauptsacheverfahren von Italien aus zu führen
BVerfG, 1 BvR 260/18Nichtannahmebeschluss v. 2018-05-09 · § 92 BVerfGG
Nichtannahmebeschluss: Substantiierungsanforderungen bzgl der Rüge einer Ungleichbehandlung durch komplexe Regelungen zur Leistungsberechnung (hier: bzgl der Höhe einer Betriebsrente) - ggf Alternativberechnungen bzw Mitteilung der tatsächlichen Grundlagen für Alternativberechnungen erforderlich - iÜ Wiederholung früheren Vorbringens