BVerfG, 1 BvR 1884/17Nichtannahmebeschluss v. 2018-05-09 · § 92 BVerfGG
Nichtannahmebeschluss: Anspruch auf effektiven Rechtsschutz innerhalb angemessener Zeit und Nachbesserungsmöglichkeit der Tarifparteien bzgl der gleichheitsgerechten Ausgestaltung der betrieblichen Altersversorgung im öffentlichen Dienst - keine Verletzung der Rechtsschutzgarantie (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) trotz erheblicher Dauer des verfassungswidrigen Zustandes - Frage einer eventuellen Verletzung von Art 3 Abs 2, Abs 3 S 1 Alt 1 GG nicht entscheidungserheblich - Rüge einer Ungleichbehandlung im Vergleich zur Beamtenversorgung nicht hinreichend substantiiert, mithin unzulässig
BVerfG, 2 BvR 37/18Stattgebender Kammerbeschluss v. 2018-05-09 · § 92 BVerfGG
Stattgebender Kammerbeschluss: Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Zulässigkeitsentscheidung bzgl einer Auslieferung nach Rumänien zur Strafvollstreckung - Verletzung des Art 101 Abs 1 S 2 GG (Garantie des gesetzlichen Richters) durch Unterlassen einer Vorlage an den EuGH gem Art 267 Abs 3 AEUV - Unvollständigkeit der Rspr des EuGH zu Mindestanforderungen des Art 4 GRCh (juris: EUGrdRCh) an Haftbedingungen
BVerfG, 1 BvR 713/18Nichtannahmebeschluss v. 2018-05-03 · § 92 BVerfGG
Nichtannahme einer Urteilsverfassungsbeschwerde mangels hinreichender Auseinandersetzung mit letztinstanzlicher fachgerichtlicher Entscheidung
BVerfG, 1 BvR 2420/15Nichtannahmebeschluss v. 2018-05-02 · § 92 BVerfGG
Nichtannahmebeschluss: Gewährleistung rechtlichen Gehörs (Art 103 Abs 1 GG) und Grenzen eines Anspruchs auf Anhörung gerichtlicher Sachverständiger im sozialgerichtlichen Verfahren - hier: unzureichende Substantiierung der Verfassungsbeschwerde (§§ 23 Abs 1 S 2, 92 BVerfGG) mangels hinreichender Auseinandersetzung mit jenen Grenzen des Anhörungsanspruchs auf Anhörung eines Sachverständigen
BVerfG, 1 BvR 393/18Nichtannahmebeschluss v. 2018-04-30 · § 92 BVerfGG
Nichtannahmebeschluss: Vorrang der ehrenamtlichen Einzelvormundschaft vor der Amtsvormundschaft (§ 1791b Abs 1 S 1 BGB) gilt nur bzgl geeignetem Einzelvormund - vorliegend keine Verletzung von Grundrechten des betroffenen Kindes (Art 2 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG iVm Art 6 Abs 2 S 2 GG) durch familiengerichtliche Bestimmung des Jugendamtes als Amtsvormund anstatt des Verfahrenspflegers als Einzelvormund