BVerfG, 1 BvR 1313/14Nichtannahmebeschluss v. 2014-06-27 · § 92 BVerfGG
Nichtannahmebeschluss: Erlöschen des Notaramts mit Vollendung des 70. Lebensjahres (§§ 47 Nr 1, 48a BNotO) verfassungsrechtlich unbedenklich - mangels Verstoßes gegen Unionsrecht (EGRL 78/2000) keine Vorlage an den EuGH geboten - Verfassungsbeschwerde teilweise unsubstantiiert
BVerfG, 2 BvR 1004/13Nichtannahmebeschluss v. 2014-06-12 · § 92 BVerfGG
Nichtannahmebeschluss: Beginn der Monatsfrist des § 93 Abs 1 BVerfGG auch bei Zustellung einer strafgerichtlichen Entscheidung an Angeklagten und gleichzeitiger Unterrichtung des Verteidigers - § 37 Abs 2 StPO im Verfassungsbeschwerdeverfahren nicht anwendbar, daher Beginn der Monatsfrist des § 93 Abs 1 S 1 BVerfGG bei mehrfacher Bekanntmachung mit erster Zustellung - hier: unzureichende Substantiierung einer Urteilsverfassungsbeschwerde bei mangelnder Darlegung, dass die Monatsfrist des § 93 Abs 1 S 1 BVerfGG gewahrt wurde
BVerfG, 1 BvR 79/09, 1 BvR 1235/09, 1 BvR 1298/09, 1 BvR 1701/09, 1 BvR 3148/10Nichtannahmebeschluss v. 2014-06-03 · § 92 BVerfGG
Nichtannahmebeschluss: Ausbleiben einer Rentenerhöhung im Jahr 2005 sowie alleinige Tragung eines zusätzlichen Krankenversicherungsbeitrags der Rentner - Verfassungsbeschwerden teils bereits unzulässig - iÜ keine Verletzung von Grundrechten
BVerfG, 1 BvR 1700/11Nichtannahmebeschluss v. 2014-04-24 · § 92 BVerfGG
Teilweiser Nichtannahmebeschluss sowie teilweise Anordnung der Auslagenerstattung aus Billigkeitsgründen im Verfassungsbeschwerdeverfahren - Gegenstandswertfestsetzung
BVerfG, 1 BvR 2851/13Nichtannahmebeschluss v. 2014-04-23 · § 92 BVerfGG
Nichtannahmebeschluss: Anspruch auf gesetzlichen Richter (Art 101 Abs 1 S 2 GG) und Handhabung der Revisionszulassung im Zivilprozess - Nichtzulassung eines Rechtsmittels ggf begründungspflichtig, wenn dessen Zulassung nahe gelegen hätte - hier: Eigenbedarfskündigung des Vermieters bei beabsichtigter Nutzung des Mietobjekts als Zweitwohnung - Verletzung der Eigentumsgarantie nicht hinreichend substantiiert gerügt - Ablehnung der Revisionszulassung ohne nähere Begründung nicht zu beanstanden