BVerfG, 2 BvR 1382/09Nichtannahmebeschluss v. 2012-03-20 · § 92 BVerfGG
Nichtannahmebeschluss: Anforderungen an substantiierte Begründung einer Verfassungsbeschwerde (§§ 23 Abs 1 S 2, 92 BVerfGG) - Aneinanderreihung von Gerichtsentscheidungen und weiteren Schriftstücken zur Beschwerdebegründung nicht hinreichend
BVerfG, 2 BvR 368/10Stattgebender Kammerbeschluss v. 2012-02-29 · § 92 BVerfGG
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Zu den Anforderungen an die substantiierte Begründung einer Urteilsverfassungsbeschwerde - Unzureichend begründete Versagung von Vollzugslockerungen zur Vorbereitung der Haftentlassung verletzt Betroffenen in Grundrecht aus Art 2 Abs 1 GG iVm Art 1 Abs 1 GG - zudem Verletzung der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 GG) durch unbegründete Abweichung einer Rechtsmittelentscheidung von Rspr des BVerfG
BVerfG, 1 BvR 2695/11Nichtannahmebeschluss v. 2012-02-20 · § 92 BVerfGG
Nichtannahmebeschluss: Substantiierungsanforderungen an Urteilsverfassungsbeschwerde wegen Versagung von Beratungshilfe - Verbraucherzentrale als "andere Möglichkeit" zur Hilfeerlangung iSd § 1 Abs 1 Nr 2 BeratHiG - hier: fachgerichtliche Tatsachenfeststellungen nicht substantiiert in Frage gestellt
BVerfG, 1 BvR 1118/10Nichtannahmebeschluss v. 2012-02-16 · § 92 BVerfGG
Nichtannahmebeschluss: Abweisung von Amtshaftungsansprüchen nach Enteignungsverfahren - Verfassungsbeschwerde mangels Selbstbetroffenheit teilweise bereits unzulässig - im Übrigen keine Grundrechtsverletzungen ersichtlich - Eingriff in Eigentumsgarantie nicht dargelegt - Verletzung des Willkürverbots oder des Anspruchs auf rechtliches Gehör nicht erkennbar bzw nicht hinreichend substantiiert
BVerfG, 1 BvR 1263/11Nichtannahmebeschluss v. 2012-02-07 · § 92 BVerfGG
Nichtannahmebeschluss: PKH im sozialgerichtlichen Verfahren und Grundsatz der Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) - hier: Versagung von Prozesskostenhilfe durch Fachgericht wegen mangelnder Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung verletzt keine Grundrechte - Anwendbarkeit von § 44 SGB 10 sowie des Gegenwärtigkeitsgrundsatzes hinsichtlich Leistungen nach dem AsylbLG keine schwierige, bislang ungeklärte Rechtsfrage - einschlägige Entscheidungen des BSG (BSGE 101, 49; BSGE 104, 213) als Auslegungshilfe