BVerfG, 1 BvR 2118/10Nichtannahmebeschluss v. 2010-11-17 · § 92 BVerfGG
Nichtannahmebeschluss: Unzureichend substantiierte Begründung einer Verfassungsbeschwerde bei fehlender Auseinandersetzung mit einschlägiger Rspr des BVerfG - hier: Verfassungsmäßigkeit der Berücksichtigung fiktiver Kirchensteuer als Abzugsposten bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes nach § 136 SGB 3 aF - vgl dazu BVerfGK 5, 175
BVerfG, 1 BvR 3196/09, 1 BvR 3197/09, 1 BvR 3198/09Nichtannahmebeschluss v. 2010-10-30 · § 92 BVerfGG
Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit einer normunmittelbaren Verfassungsbeschwerde bei mangelnder Beschwerdebefugnis - Belastung mit Erbschaftssteuer betrifft Erblasser nicht selbst - zudem keine Beeinträchtigung der Testierfreiheit
BVerfG, 1 BvR 2538/10Einstweilige Anordnung v. 2010-10-26 · § 92 BVerfGG
Erlass einer eA: Aussetzung von Beschlüssen, mit denen die Vorführung von Beteiligten eines Betreuungsverfahrens zwecks sachverständiger Begutachtung angeordnet wurde - unterlassene Anhörung der Betroffenen im Betreuungsverfahren - teilweise Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels hinreichender Substantiierung <unzureichende Auseinandersetzung mit angegriffener Entscheidung>
BVerfG, 1 BvR 2539/10Einstweilige Anordnung v. 2010-10-26 · § 92 BVerfGG
Erlass einer eA: Aussetzung von Beschlüssen, mit denen die Vorführung von Beteiligten eines Betreuungsverfahrens zwecks sachverständiger Begutachtung angeordnet wurde - unterlassene Anhörung der Betroffenen im Betreuungsverfahren - teilweise Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels hinreichender Substantiierung <unzureichende Auseinandersetzung mit angegriffener Entscheidung>
BVerfG, 1 BvR 1425/10Nichtannahmebeschluss v. 2010-10-11 · § 92 BVerfGG
Nichtannahme einer teils unzulässigen, teils unbegründeten Verfassungsbeschwerder Chancengleichheit bei der Vergabe einer Linienverkehrsgenehmigung zur Personenbeförderung - keine Verletzung des unterlegenen Bewerbers in Grundrechten aus Art 3 Abs 1 GG, Art 12 Abs 1 GG - teilweise Unzulässigkeit mangels hinreichender Substantiierung