§ 11 Abs. 6 VwGOVerwaltungsgerichtsordnung
Die Mitglieder und die Vertreter werden durch das Präsidium für ein Geschäftsjahr bestellt. Das gilt auch für das Mitglied eines anderen Senats nach Absatz 5…
§ 3 Abs. 4 BVerfGGO 2015Der Präsident führt bei Mitwirkung in einem Ausschuss den Vorsitz. Die übrigen Ausschüsse wählen Vorsitzende aus ihrer Mitte.
§ 132 Abs. 6 GVGGerichtsverfassungsgesetz
Die Mitglieder und die Vertreter werden durch das Präsidium für ein Geschäftsjahr bestellt. Dies gilt auch für das Mitglied eines anderen Senats nach Absatz 5…
§ 8 Abs. 1 SächsVerfGHGSächsisches Verfassungsgerichtshofsgesetz
Die Präsidentin oder der Präsident hat den Vorsitz im Verfassungsgerichtshof und führt die Geschäfte des Verfassungsgerichtshofes. Deren oder dessen ständige…
§ 4 BVerfGGO 2015Innerhalb des Gerichts wird der Präsident vom Vizepräsidenten und dieser von dem dienstältesten, bei gleichem Dienstalter von dem lebensältesten anwesenden…