§ 15 Abs. 1 BVerfGGGesetz über das Bundesverfassungsgericht
Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts und der Vizepräsident führen den Vorsitz in ihrem Senat. Sie werden von dem dienstältesten, bei gleichem Dienstalter…
§ 2 Abs. 2 SN-21163Geschäftsordnung des Verfassungsgerichtshofes des Freistaates Sachsen
Der Präsident vertritt den Verfassungsgerichtshof nach außen und führt die Verwaltung. Er wird durch den Vizepräsidenten vertreten, wenn auch dieser verhindert…
§ 2 Abs. 5 VerfGHGGesetz Nr. 645 über den Verfassungsgerichtshof (VerfGHG) Vom 17. Juli 1958 in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. Februar 2001
1Ist der Präsident/die Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs verhindert, so vertritt ihn/sie der Vizepräsident/die Vizepräsidentin. 2Ist auch der…
§ 8 Abs. 1 SächsVerfGHGSächsisches Verfassungsgerichtshofsgesetz
Die Präsidentin oder der Präsident hat den Vorsitz im Verfassungsgerichtshof und führt die Geschäfte des Verfassungsgerichtshofes. Deren oder dessen ständige…
§ 2 Abs. 1 VGHGO SL 2026Geschäftsordnung des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes Vom 21. Januar 2026
Der Präsident oder die Präsidentin vertritt den Verfassungsgerichtshof nach außen und führt die allgemeine Verwaltung. Er wird durch den Vizepräsidenten oder…