§ 41 Abs. 9 KrO NRWKreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
Über die Beschlüsse der Ausschüsse ist eine Niederschrift aufzunehmen. Diese ist der Landrätin oder dem Landrat und den Ausschussmitgliedern zuzuleiten.
§ 58 Abs. 7 GO NRWGemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
Über die Beschlüsse der Ausschüsse ist eine Niederschrift aufzunehmen. Diese ist der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister und den Ausschussmitgliedern…
§ 18 VGHGO SL 2026Geschäftsordnung des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes Vom 21. Januar 2026
Über jede interne Sitzung ist eine Niederschrift anzufertigen, die Ort und Zeit der Sitzung, die Namen der mitwirkenden Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs…
Art. 3 Abs. 6 32011R0182VERORDNUNG (EU) Nr. 182/2011 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. Februar 2011 zur Festlegung der allgemeinen Regeln und Grundsätze, nach denen die Mitgliedstaaten die Wahrnehmung der Durchführungsbefugnisse durch die Kommission kontrollieren
Die Stellungnahme des Ausschusses wird im Protokoll vermerkt. Jedes Ausschussmitglied kann verlangen, dass sein Standpunkt im Protokoll festgehalten wird. Der…
§ 44 Abs. 1 BRGO 2025Geschäftsordnung des Bundesrates
Über jede Sitzung eines Ausschusses fertigt die Sekretärin oder der Sekretär eine Niederschrift. Diese muss mindestens die Namen der Teilnehmenden, die Anträge,…