§ 20 Abs. 2 BVerfGGO 2015Der oder die Vorsitzende stellt fest, wer für die Berichterstattung zuständig ist. In Zweifelsfällen werden die betroffenen Mitglieder des Senats vor der…
§ 48 Abs. 1 BVerfGGO 2015Zur Vorbereitung der Entscheidung des Plenums benennen die Vorsitzenden der Senate jeweils ein berichterstattendes Mitglied. Diese legen spätestens zehn Tage…
§ 40 Abs. 1 BVerfGGO 2015Im Rahmen ihrer Befugnisse entscheiden die Kammern – in der Regel auf Grund eines schriftlichen Votums – in den Verfahren, die einem ihrer Mitglieder als…
§ 23 Abs. 1 BVerfGGO 2015In jeder Sache, die vom Senat zu entscheiden ist, legt das berichterstattende Mitglied des Senats ein schriftliches Votum vor. Gleichzeitig gehen den…
§ 13 VGHGO SL 2026Geschäftsordnung des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes Vom 21. Januar 2026
Nach Eingang der Sache bestellt der Präsident oder die Präsidentin, sofern dies für die weitere Bearbeitung zweckmäßig ist, wer in dem Verfahren Bericht…