§ 40 SVerfSchGSaarländisches Verfassungsschutzgesetz (SVerfSchG) Vom 29. April 2026*)
Die Verfassungsschutzbehörde darf personenbezogene Daten auch übermitteln, wenn offensichtlich ist, dass die Übermittlung im Interesse der betroffenen Person…
§ 47 VSG NRWGesetz über den Verfassungsschutz in Nordrhein-Westfalen
Die Verfassungsschutzbehörde darf personenbezogene Daten auch übermitteln, wenn offensichtlich ist, dass die Übermittlung im Interesse der betroffenen Person…
§ 24 Abs. 3 SächsVSGSächsisches Verfassungsschutzgesetz
Die Übermittlung ist auch zulässig, wenn offensichtlich ist, dass sie im Interesse der betroffenen Person liegt, deren Einwilligung nicht oder nicht rechtzeitig…
§ 9h Abs. 2 BNDGGesetz über den Bundesnachrichtendienst
Eine Übermittlung personenbezogener Daten minderjähriger Personen ist über Absatz 1 hinaus auch zulässig, wenn dies zum Schutz der minderjährigen Person…
§ 25 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. f SächsVSGSächsisches Verfassungsschutzgesetz
Schutz des Kindeswohls bei der Erbringung von Leistungen und Erfüllung der Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe,