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Die Verfassungsschutzbehörde darf personenbezogene Daten auch übermitteln, wenn offensichtlich ist, dass die Übermittlung im Interesse der betroffenen Person liegt, deren Einwilligung nicht oder nicht rechtzeitig eingeholt werden kann und kein Grund zu der Annahme besteht, dass sie in Kenntnis der Übermittlung ihre Einwilligung verweigern würde. Sie darf personenbezogene Daten insbesondere für Zwecke der Jugendhilfe übermitteln.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf personenbezogene Daten auch übermitteln, wenn offensichtlich ist, dass die Übermittlung im Interesse der betroffenen…
Die Verfassungsschutzbehörde darf personenbezogene Daten auch übermitteln, wenn offensichtlich ist, dass die Übermittlung im Interesse der betroffenen Person…
Die Verfassungsschutzbehörde darf ohne den Einsatz von nachrichtendienstlichen Mitteln erhobene personenbezogene Daten einer anderen Stelle übermitteln, wenn…
Die Verfassungsschutzbehörde darf einer Verwendung der personenbezogenen Daten für Maßnahmen mit unmittelbarer Außenwirkung zu Lasten der betroffenen Person…
Die Verfassungsschutzbehörde darf personenbezogene Daten, soweit sie diese nicht mit nachrichtendienstlichen Mitteln erhoben hat, einer anderen Stelle…
Die Verfassungsschutzbehörde darf personenbezogene Daten an eine inländische öffentliche Stelle übermitteln, wenn dies auf Grund tatsächlicher Anhaltspunkte zur…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.