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Wenn ein Betreuungsverein einem anderen Betreuungsverein beitritt, erstellt der aufgebende Verein bis zum dritten Kalendermonat nach Vereinsaufgabe einen Tätigkeitsbericht nach § 12. Überschüssige Mittel der Landesfinanzierung leitet der aufgebende Verein an den aufnehmenden Verein weiter. Die Höhe der weitergeleiteten Mittel ist im Finanzierungsnachweis des aufgebenden Vereins aufzuführen. Der Tätigkeitsbericht des aufnehmenden Vereins hat die weitergeleiteten Mittel zu berücksichtigen.
Wenn mehrere Betreuungsvereine einen neuen Betreuungsverein gründen, erstellen die aufgebenden Vereine bis zum dritten Kalendermonat nach Vereinsaufgabe jeweils einen Tätigkeitsbericht nach § 12. Überschüssige Mittel der Landesfinanzierung leiten die aufgebenden Vereine an den aufnehmenden Verein weiter. Die Höhe der weitergeleiteten Mittel ist im Finanzierungsnachweis der aufgebenden Vereine aufzuführen. Der Tätigkeitsbericht des aufnehmenden Vereins hat die weitergeleiteten Mittel zu berücksichtigen.
Betreuungsvereine, die am 31. Dezember 2022 bereits in Nordrhein-Westfalen anerkannt waren, gelten als anerkannt im Sinne dieser Verordnung. Für sie gelten auch…
Auf die Landesfinanzierung werden Geldbeträge Dritter für die Aufgaben nach § 15 Absatz 1 des Betreuungsorganisationsgesetzes angerechnet. Eine Anrechnung…
Die Wahrnehmung der Aufgaben und Pflichten anerkannter Betreuungsvereine nach den §§ 15 und 16 des Betreuungsorganisationsgesetzes, § 2 des…
Überschüssige Mittel der Landesfinanzierung sind vom Betreuungsverein an das zuständige Landesbetreuungsamt nach Bekanntgabe des Rückforderungsbescheides…
sich verpflichtet, der Anerkennungsbehörde alle zwei Jahre einen Tätigkeitsbericht vorzulegen, insbesondere Auskunft über Zahl und Art der übernommenen…
Der Betreuungsverein ist verpflichtet, eine Betreuerkartei zu führen und diese regelmäßig zu aktualisieren. In der Betreuerkartei sind der Nach- und Vorname,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.